Kein Zugang für Kernbrennstoffe

Die CDU klagte erfolglos gegen das Umschlagsverbot in den Bremischen Häfen

  • Alice Bachmann, Bremen
  • Lesedauer: 3 Min.
Auch weiterhin dürfen keine Kernbrennstoffe in Bremischen Häfen umgeschlagen werden. Mit äußerst knapper Mehrheit von vier zu drei Stimmen entschied der Staatsgerichtshof Bremen, den Antrag der 20 CDU-Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft abzulehnen und damit keine abstrakte Normenkontrolle zuzulassen.

Deutschlands zweitgrößter Seehafen befindet sich im kleinsten Bundesland. Die Freie Hansestadt Bremen verfügt mit den »Zwillingshäfen« in den beiden Schwesterstädten Bremen und Bremerhaven über einen der größten Universalhäfen Europas. Der aber seit Januar des vergangenen Jahres eine Einschränkung hat: Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition beschloss der Bremer Landtag eine Teilentwidmung der Bremischen Häfen. Nach dem neuen Hafenbetriebsgesetz ist der Umschlag von Kernbrennstoffen in den Bremischen Häfen ausgeschlossen. Im Klartext bedeutet das ein Verbot des Umschlags der sogenannten MOX-Brennelemente. Allerdings betrifft das nicht den Transit von Kernbrennstoffen. Schiffe, die bereits solches Material geladen haben, dürfen demnach die Bremischen Häfen passieren.

Bundesverfassungsgericht zuständig

Einer Aufstellung Heiner Heselers, Staatsrat beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, ist zu entnehmen, dass in der ersten Dekade dieses Jahrtausends 285 Kernbrennstofftransporte über Bremische Häfen abgewickelt wurden. Vor 15 Monaten war Schluss. Das störte die Bremer CDU, die Nachteile für die Wirtschaft der Hansestadt befürchtete. Deshalb strengten die CDU-Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft gegen das Änderungsgesetz ein Verfahren der abstrakten Normenkontrolle vor dem Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen an. Die Kläger waren der Ansicht, dass der Landtag mit diesem Gesetz seine Kompetenzen überschritten hatte. Und zwar sahen die Abgeordneten eine doppelte Überschreitung: gegenüber Bundesrecht und gegenüber Europa-Recht.

Ilsemarie Meyer, Präsidentin des Staatsgerichtshofs Bremen, erklärte ihr Gericht gestern vor reichlich Publikum und Pressevertretern für nicht zuständig, eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Hafenbetriebsgesetz-Änderung zu fällen. Anschließend erläuterte die Gerichtspräsidentin, dass es Sache des Bundesverfassungsgerichts wäre zu prüfen, ob mit dem Bremer Verbot des MOX-Umschlags in Bremer Häfen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes oder der EU verletzt werden. Meyer sprach für die Mehrheit von vier Richtern, die damit der Rechtsauffassung der rot-grünen Landesregierung folgten.

Hans Alexy, Vizepräsident des Staatsgerichtshofs, erläuterte das Minderheitsvotum, in dem die drei Richter in allen Punkten die gegensätzliche Meinung vertreten. Trotz Niederlage zeigte sich Bremens CDU-Fraktionschef Thomas Röwekamp gut gelaunt und freute sich, seine Position im vorgetragenen Minderheitsvotum wiederzufinden. Besonders strich Alexy heraus, dass allein die Begrifflichkeit »Teilentwidmung« nicht ausreiche. Zwar hätten die Bundesländer die Hoheit über die Widmung ihrer Häfen, aber diese »Teilentwidmung« sei eigentlich ein Verbot und damit eine Kompetenzübertretung.

Kein Kommentar aus Hamburg

Mit dem Beschluss hat das Umschlagsverbot für MOX-Brennstäbe Bestand. Lediglich eine Klage der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht wäre innerhalb kurzer Frist möglich. Weder Röwekamp noch Stauch sahen Hinweise darauf, dass die Bundesregierung in dieser Richtung aktiv werden wird.

In Hamburg sind am vergangenen Freitag die Fraktionen der Grünen und der LINKEN in der Bürgerschaft mit einem Antrag gescheitert, eine Gesetzesänderung zum MOX-Umschlag in die Wege zu leiten, die sich an der des Bremischen Landtags orientiert. Auf Anfrage des »nd« teilte der stellvertretende Sprecher des Hamburger Senats, Jörg Schmoll, mit, dass sich aus dem zuständigen Wirtschaftsressort niemand zur Entscheidung des Bremer Staatsgerichtshofs äußern wird.

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