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Warten auf mehr Datenschutz

Bürgerrechtler rechnen mit Urteil zur Abschaffung der Vorratsspeicherung

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.
Datenschützer und Bürgerrechtler hoffen nach der Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) darauf, dass die umstrittene Regelung von den Richtern gekippt wird. Auf starken Beistand von SPD und Grünen sollte allerdings niemand hoffen.

Aufgrund der Anhörung vor dem EuGH zur Vorratsdatenspeicherung am Dienstag äußerten sich Vertreter von Bürgerrechtsorganisationen und Datenschützer positiv, dass die umstrittene EU-Richtlinie möglicherweise von den Luxemburger Richtern gekippt wird. »Die Anhörung verlief sehr vielversprechend«, erklärte Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) gegenüber »nd«. Hülsmann wertete insbesondere die kritischen Nachfragen der Richter an die Befürworter der Vorratsspeicherung als positives Zeichen.

Er geht deshalb davon aus, dass mit »sehr großer Wahrscheinlichkeit, die jetzige Regelung gekippt wird«. Ähnlich positiv äußerte sich der Verein Digitalcourage. »Weder die Kommission noch die Mitgliedsstaaten konnten darlegen, warum so ein weitreichender Eingriff in die Grundrechte aller Menschen in Europa notwendig ist,« erklärte Rena Tangens. Die Datenschutzaktivistin verfolgte die Anhörung im Gerichtssaal und fordert, dass die Vorratsdatenspeicherung »nicht bloß überarbeitet, sondern ganz abgeschafft wird«.

Politische Unterstützung erhalten die Datenschützer dabei bisher vor allem von der Piratenpartei und der LINKEN, die sich ebenfalls für eine vollständige Abschaffung aussprechen. Ein Sprecher der Piraten erklärte, dass die in der Verhandlung vorgebrachten Argumente der Staaten für eine Beibehaltung der Vorratsspeicherung »schwach gewesen« seien. Auf die Unterstützung von SPD und Grünen sollten sich Datenschützer allerdings besser nicht verlassen. Anders als man durch Verlautbarungen der vergangenen Wochen aus dem Willy-Brandt Haus und der Grünenzentrale in Berlin glauben könnte, will sich Rot-Grün mitnichten aus der Vorratsdatenspeicherung verabschieden.

Dass beide Parteien das Instrument zur Speicherung von Verbindungsdaten lieber heute als morgen zurückmöchten, zeigte ein Antrag des grün-rot regierten Baden-Württemberg auf der Justizministerkonferenz Anfang Juni im saarländischen Perl-Nennig. Der Antrag wurde durch das SPD-geführte Justizministerium mit der Strafverfolgung bei sexueller Belästigung von Minderjährigen im Internet begründet. Verwundern darf dieser Vorstoß nicht, ist im Koalitionsvertrag von 2011 doch klar von einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung die Rede. Mit Ausnahme Niedersachsens stimmten alle von rot-grün regierten Bundesländer dem Antrag aus Baden-Württemberg zu.

Die Grünen lassen sich bei dem Thema von den Sozialdemokraten allzu leicht in die Ecke drängen, hat sich die Partei doch immer wieder klar gegen das staatliche Überwachungsinstrument positioniert. So heißt dazu es eindeutig im Wahlprogramm: »Mit uns wird es keine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geben.«

Auf diese Position verlassen, sollte man sich allerdings nicht. Stattdessen verstecken sich die Grünen hinter der Politik ihres Koalitionspartners. Zum Antrag Baden-Württembergs erklärte der Grüne Konstantin Notz am 26. Juni im Bundestag, seine Partei hätte nichts tun können, da das »entsprechende Ressort« von der SPD geleitet werde.

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