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Recht auf Konto bald real?

Jürgen Klute über ein Grundrecht

  • Jürgen Klute
  • Lesedauer: 3 Min.

Müssen wir den Rechtsanspruch auf ein Girokonto gesetzlich verankern? Diese Frage steht derzeit auf der Tagesordnung sowohl in den EU-Institutionen als auch in Bundestag und Bundesrat. Zu Recht, denn die Welt der Zahlungsmittel ist im Umbruch begriffen. Längst nicht mehr nur Miete, Strom und Telefon bezahlen wir bargeldlos - auch im Supermarkt, am Fahrkartenschalter und selbstverständlich beim Onlineeinkauf nutzen wir bargeldlose Zahlungswege. Diese Entwicklung hat ihren Anfang Ende der 50er Jahre in der BRD genommen.

1957 schafften Großunternehmen wie die Badische Anilin- und Sodafabrik oder die Hüttenwerke Oberhausen die Lohntüte ab, richteten ihren Mitarbeitern Lohnkonten ein - und konnten drei von vier ihrer Buchhaltungsstellen einsparen.

Während viele Bürger damals Sparbücher kannten und etwa jeder Dritte Westdeutsche eines besaß, waren nur wenige wohlhabende Bürger im Umgang mit einem Girokonto, mit Überweisungen oder Scheckbuch vertraut. In den Anfangsjahren der Lohnkonten - so berichtet es »Der Spiegel« vom 28.9.1960 - strömten die Ehefrauen der Arbeitnehmer weiter pünktlich zum Monatsersten zum Schalter ihrer Bank und ließen sich dort den überwiesenen Lohn in voller Höhe auszahlen.

Die Banken waren darüber nicht nur glücklich, denn einem hohen Arbeitsaufwand an den Bankschaltern standen kaum Möglichkeiten gegenüber, die Anlagen der Kunden gewinnbringend anzulegen. Während Arbeiter und Beamte auf der einen Seite überzeugt wurden, das Scheckbuch zu zücken, entwickelten Banken und Unternehmen erste Verfahren des automatisierten Dauerauftrags.

Deutschland hat den Trend weg vom Bargeld nicht alleine durchlaufen. Italien hat kürzlich Bargeldzahlungen über mehr als 1000 Euro verboten und immer mehr Supermärkte, Fahrkartenautomaten oder gar öffentliche Toiletten in den Niederlanden oder Schweden werden komplett auf Kartenzahlungen umgestellt. Die Eingangstür in diese »schöne neue Zahlungswelt« ist das Girokonto.

Während Bargeld als öffentliches Gut von den Zentralbanken auf eigene Rechnung zur Verfügung gestellt wird, werden Girokonten und Kreditkarten EU-weit von gewinnorientierten und vorwiegend privatwirtschaftlichen Anbietern auf den Markt gebracht. Mit Verbrauchern aber, die wenig verdienen, erwerbslos oder gar überschuldet sind, lässt sich nichts verdienen. Schätzungsweise eine Million Verbraucher in Deutschland und 57 Millionen Bürger in der EU müssen sich deshalb heute ohne Girokonto durch den Alltag kämpfen. Dieser Zustand ist unhaltbar. Die EU-Kommission hat am 8. Mai eine Richtlinie vorgelegt, die den Rechtsanspruch auf ein Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen EU-weit durchsetzen soll.

Die Richtlinie, die Banken auch zwingen soll, ihre Gebühren und Zinsen offenzulegen, würde insbesondere Verbrauchern in Deutschland den Rücken stärken. Während Bankkunden in unseren Nachbarländern, u.a. in Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Frankreich, das Recht auf ein Konto längst rechtlich abgesichert wissen, hinkt Deutschland hinterher. Das besondere an der EU-Richtlinie wäre, dass erstmals auch Migranten von den neuen Rechten profitieren können: Banken sollen Konten grundsätzlich diskriminierungsfrei und unabhängig vom Wohnsitz anbieten.

Für das EU-Parlament - aber auch für die Linke - ist die Vorlage der Richtlinie ein großer Erfolg. Als zuständigem Verhandlungsführer war es mir 2012 gelungen, eine breite Mehrheit des Hauses von der Notwendigkeit dieses neuen sozialen Grundrechts zu überzeugen. Wenn die Mitgliedsstaaten sich nicht querstellen, könnten die neuen Verbraucherrechte bereits 2015 Realität sein.

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