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Verfassungsänderungen gebilligt

Bayerns Wähler stimmen fünf Volksentscheiden zu

  • Rudolf Stumberger
  • Lesedauer: 2 Min.

Bei der bayerischen Landtagswahl vom vergangenen Sonntag hatten die Wähler auch mit großer Mehrheit fünf Volksentscheiden zugestimmt, durch die nun die bayerische Verfassung geändert wird. Getragen wurden sie von einer breiten parlamentarischen Koalition aus CSU, SPD, FDP und Freie Wähler, nur die Grünen lehnten die Verfassungsänderungen ab.

Umstritten war dabei vor allem der Volksentscheid Nummer vier, mit dem eine Schuldenbremse in die Verfassung eingeschrieben wird, ihm stimmten 89 Prozent der Wähler zu. Danach ist der Haushalt »grundsätzlich ohne Nettokreditaufnahme auszugleichen«, allerdings könne davon bei einer »von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung« oder bei »Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen« abgewichen werden. Die Linkspartei warnte vor dieser Verfassungsänderung und kritisierte sie als »Sozialbremse«, die lediglich dem Sozialabbau diene. Elf Prozent der Wähler lehnten die »Schuldenbremse« ab.

Mit 84,4 Prozent geringste Zustimmung erhielt das Volksbegehren Nummer drei, mit dem künftig der Landtag die bayerische Staatsregierung per Gesetz bei Abstimmungen binden kann, wenn bayerische Kompetenzen an die EU abgeben werden sollen. Der Landtag kann nun die Regierung vor einer Abstimmung im Bundesrat auf eine Art imperatives Mandat verpflichten.

Die anderen drei Verfassungsänderungen bezogen sich auf die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land, die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl und auf die angemessene Finanzausstattung der Gemeinden. Die Grünen kritisierten, dies seien lediglich halbherzige Absichtserklärungen, die nichts kosteten, dafür aber die Verfassung aufblähten.

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