Etappensieg für die Mieter

Umstrittene Richterin entscheidet nun doch, dass die Modernisierungsvorhaben nicht zulässig sind

  • Malene Gürgen
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Mieter der Berliner Calvinstraße haben im Streit mit ihrem Vermieter diesmal Recht bekommen – die Grundsanierung des Hauses ist vom Tisch, die Klage des Vermieters abgewiesen.

Sie ist mittlerweile ein Symbolbild für Vermieterschikane geworden: Die Mauer vor dem Küchenfenster von Helga Brandenburg und einigen ihrer Nachbarn in der Calvinstraße 21 in Moabit. Die »Terrial Stadtentwicklung GmbH«, die das Haus vor fünf Jahren gekauft hatte, versucht seitdem mit immer radikaleren Methoden, die Mieter zum Auszug zu zwingen, um das Gebäude zu modernisieren: Ständiger Baulärm, ein abgebauter Fahrstuhl und Räumungsklagen gehören dabei ebenso zum Repertoire wie eben die Mauer, die zu einem im Auftrag von »Terrial« errichteten Gebäude auf dem Nachbarsgrundstück gehört und nur wenige Zentimeter vor einigen Fenstern der Hausnummer 21 hochgezogen wurde.

Seit Jahren streiten sich die sechs verbliebenen Mietparteien deshalb mit dem Vermieter vor Gericht.
Nun aber können die Mieter etwas aufatmen: Das Landgericht Berlin entschied am Freitagmittag, dass die geplante Grundsanierung des Hauses, für die die jetzigen Mieter mindestens vorübergehend hätten ausziehen müssen, nicht zulässig ist. Damit folgte das Landgericht dem Urteil des Amtsgerichts, dass die Klage des Vermieters ebenfalls abgewiesen hatte.

Um die Vorsitzende Richterin der 63. Kammer des Landgerichts, vor der der Fall verhandelt wurde, hatte es zuletzt einigen Wirbel gegeben. Denn Regine Paschke hält Vorträge vor Vermieterverbänden und schreibt eine Kolumne in der Eigentümerzeitschrift »Das Grundeigentum«. In einem Fall der Calvinstraße-Prozesse stellte der Mieter-Anwalt deshalb einen Befangenheitsantrag gegen Paschke, der aber mittlerweile abgewiesen wurde. In der Verhandlung am Freitag war Paschke nun auffällig zurückhaltend, und ließ sich kaum auf einen Austausch von Argumenten ein , wie ihn die Anwälte der Mieter immer wieder forderten. Gerichtspräsident Bernd Pickel hatte vor wenigen Tagen erklärt, die Bedenken gegen die Richterin seien unberechtigt: »Es ist nicht so, dass vor der 63. Kammer die Mieter keine Chance hätten«, so Pickel.

Mit dem Urteil von Freitag hat sich dies nun zwar bewahrheitet, richtig genießen können die Mieter ihren Sieg aber nicht. Denn zum einen laufen andere Verfahren noch weiter, zum anderen müssen sie dennoch mit den bereits vorhandenen Einschränkungen leben: »Es wird ja die ganze Zeit schon modernisiert, um uns herum werden Wohnungen entkernt, der Lärm nimmt kein Ende«, so ein Mieter am Freitag vor Gericht. Erwartet wird außerdem, dass der Vermieter mit einer veränderten Modernisierungsankündigung noch einmal versuchen wird, sein Vorhaben umzusetzen.

Auch die Mauer vor Helga Brandenburgs Fenster wird bleiben: Während das Amtsgericht noch entschieden hatte, dass diese um drei Meter versetzt werden müsse, entschied die 63. Kammer des Landgerichts das kürzlich anders: Da eine Versetzung praktisch den Abriss des gesamten Gebäudes bedeutet hätte, sei diese Maßnahme dem Vermieter nicht zuzumuten. Zumindest ließ Paschke in diesem Fall eine Revision zu – den anderen Mietern war das nicht gestattet worden.

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