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DOSB fordert Anti-Doping-Gesetz

Nur den Leichtathleten geht der Beschluss nicht weit genug

  • Jörg Mebus, Wiesbaden
  • Lesedauer: 2 Min.
Auch der DOSB nimmt nun immer konkreter ein Anti-Doping-Gesetz ins Visier. Inwieweit der Sport die Politik allerdings beeinflussen kann, ist völlig offen.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sich bei seiner Mitgliederversammlung am Samstag mit Alfons Hörmann nicht nur einen neuen Präsidenten gewählt, sondern in einer Resolution auch erstmals konkret für ein Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen. Die Einführung der Strafbarkeit bei Besitz von Dopingmitteln schon in geringen Mengen lehnt der Dachverband des deutschen Sports allerdings weiter ab.

Diesen Beschluss verabschiedeten die mehr als 450 Delegierten in Wiesbaden bei nur 13 Gegenstimmen, vor allem vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV). Vorbild ist ein Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg, der die Einführung eines Straftatbestandes »Dopingbetrug« als Ziel hat. Damit nimmt der DOSB auch erstmals in seiner Geschichte konkret dopende Profisportler ins Visier, nicht wie zuvor nur deren Hintermänner.

»Ich freue mich sehr, dass wir diesen großen Schritt voran gemacht haben«, sagte der neue DOSB-Präsident Hörmann, und Generaldirektor Michael Vesper fügte hinzu: »Wir haben immer gesagt, dass wir für jegliche strafrechtliche Regelung offen sind, solange sie das Sportrechtssystem nicht gefährdet - und genau das haben wir nun beschlossen.«

In der Resolution heißt es, dass sich der organisierte Sport »für weitergehende strafrechtliche Regelungen einschließlich einer Kronzeugenregelung und deren Bündelung mit den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes in einem Anti-Doping-Gesetz« ausspreche, jedoch »gegen die Ausdehnung der Besitzstrafbarkeit auf geringe Mengen«. Grund dafür sei, dass die im sportlichen Verfahren geltende Umkehr der Beweislast nicht eingeschränkt werden dürfe, weil sonst dopende Sportler nicht mehr sofort gesperrt werden könnten.

Inwieweit der Sport damit Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen kann, ist fraglich. Union und SPD hatten sich in ihren Koalitionsverhandlungen auf einen eigenen Vorschlag geeinigt, der die Frage der Besitzstrafbarkeit offen lässt. Einziger Berater der Politiker in Berlin aus dem Sport war damals ausgerechnet DLV-Präsident Clemens Prokop, der in Wiesbaden gegen den DOSB-Beschluss stimmte. Der Jurist bestand vor allem auf die Einführung der uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit. »Die Bedenken kann ich nicht teilen. Ein Anti-Doping-Gesetz ohne uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit ist nur ein halbes Gesetz«, sagte Prokop. SID

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