Ziegenmelker und die Autobahn

Vor dem Bundesverwaltungsgericht wird über einen Teilabschnitt der A 14 verhandelt

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: 3 Min.
Am Mittwoch ging es in Leipzig nicht nur um die umstrittene A 14. Es wurde in der Verhandlung auch offenbar, dass die Luftwaffe über dem Truppenübungsplatz Altmark bald wieder Tiefflüge starten will.

Der Truppenübungsplatz Altmark, rund 40 Kilometer nördlich von Magdeburg in der Colbitz-Letzlinger Heide in Sachsen-Anhalt gelegen, zählt mit einer Fläche von rund 23 000 Hektar zu den größten Truppenübungsplätzen der Bundeswehr. Nachdem der Naturschutzbund Deutschland gegen die Bundeswehr geklagt hatte, weil sich in der Heidelandschaft ein großes Vogelschutzgebiet befindet und die Naturschützer gern Gelegenheit zur Beteiligung an Prüfungen haben wollten, ob die Militärflüge zu Beeinträchtigungen für die geschützten Vögel führen, setzte die Bundeswehr die Flüge im Jahr 2008 aus.

Im April hatte der vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts den Naturschützern in dritter Instanz Recht gegeben und entschieden, dass geplante Tiefflüge bei der Entscheidung über die luftverkehrsrechtliche Abweichung auch auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebiets zu prüfen sind. Ergebe die Prüfung, dass die Flüge zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets führen können, seien sie naturschutzrechtlich unzulässig. Will die Luftwaffe von diesem naturschutzrechtlichen Verbot abweichen, hat sie die Naturschützer vorher zu beteiligen, »sofern nicht besondere Gründe wie etwa Gefahr im Verzug oder ein aus dem Verteidigungsauftrag abzuleitendes Geheimhaltungsinteresse einer Beteiligung entgegenstehen«.

Eine Oberregierungsrätin des Verteidigungsministeriums berichtete nun am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht davon, dass das Ministerium schon jetzt Vorbereitungen für Tiefflüge auf dem Truppenübungsplatz treffe und sicherte zu, wie vom Gericht gefordert vorher Prüfungen der Auswirkungen auf die Umwelt anzustellen, bei denen die Naturschützer beteiligt werden sollen.

Anlass der Aussage vor dem Bundesverwaltungsgericht war eine Verhandlung des neunten Senats über die Klage eines anderen Naturschutzverbands, des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, gegen den geplanten Bau eines Teilstücks der Autobahn 14 von Magdeburg nach Schwerin. Der dritte Abschnitt der Autobahn, die eine Gesamtlänge von 155 Kilometer haben soll, reicht von der Bundesstraße 189 nördlich von Colbitz bis Dolle und führt dabei auch am Truppenübungsplatz Altmark und dem dort befindlichen Vogelschutzgebiet vorbei. Der Anwalt der Naturschützer, Karsten Sommer, verlangte, bei den Planungen des Autobahnabschnitts hätte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt auch die Auswirkungen der Tiefflüge und des Truppenübungsplatzes der Bundeswehr auf die Vögel in der Colbitz-Letzlinger Heide prüfen müssen.

Der Anwalt der Behörde, Andreas Geiger, argumentierte jedoch damit, solche Ermittlungen seien »nicht möglich und nicht zumutbar« gewesen und es habe »keine Prüfpflicht« bestanden, weil keine Daten über die Art und die Dauer von Tiefflügen vorgelegen hätten. Die Richter des neunten Senats machten deutlich, sollten sie den Bau des Autobahnabschnitts wie vom Landesverwaltungsamt geplant genehmigen, müsste künftig die Bundeswehr bei ihren Prüfungen berücksichtigen, welche Auswirkungen schon die Autobahn selbst auf den Bestand der geschützten Vogelarten hat und diese Folgen bei ihren Untersuchungen mit einbeziehen.

Umweltschützer erwarten, dass die Vogelart Ziegenmelker, die zu den Nachtschwalben gezählt wird, durch den Bau des Autobahnteilstücks in ihrem Bestand beeinträchtigt werden wird. Sie nehmen an, dass künftig die Bundesstraße 189, die in der Nähe der geplanten Autobahn entlang führt, deutlich weniger als bisher befahren werde und es deshalb zu mehr Todesfällen bei dieser Vogelart kommen wird. Was zunächst paradox klingt, hat seine Ursache darin, dass die Ziegenmelker selten fahrenden Autos ausweichen und sich bei geringerem Autoverkehr sicherer fühlen und noch weniger Grund dafür sehen sollen.

Der Vorsitzende Richter, Wolfgang Bier, schlug deshalb vor, nach dem Bau des Autobahnabschnitts auf der B 189 eine radikale Geschwindigkeitsbegrenzung zu erlassen, die von Blitzgeräten überwacht werden sollte. Anwalt Geiger sprach davon, ein Tempolimit »im Notfall für möglich und überlegenswert« zu halten. Dass Bier und seine vier Richterkollegen den Bau des Autobahnabschnitts untersagen werden, ist unwahrscheinlich, da derselbe Senat im Mai den Bau eines weiter nördlich gelegenen Abschnitts der A 14 in Brandenburg genehmigt hatte.

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