Wenn die alte Einbauküche zu Gold wird

Ablösegeschäfte unter Mietern

500 Euro für ein altes Schuhschränkchen, 100 Euro für einen versifften Duschvorhang, 2000 Euro für eine schrottreife Einbauküche - das würde normalerweise kein Mensch zahlen. Übernehmen Mieter eine neue Wohnung, kommt es oft zu überteuerten Abstandsvereinbarungen.

Ein typisches Szenario: Der Mieter einer begehrten Wohnung will ausziehen. Potenzielle Nachmieter stehen beim Vormieter Schlange - und der erklärt seine alten Badlampen zu übernahmepflichtigen Kostbarkeiten. Diese Masche funktioniert nicht selten.

Oft kommt es dann zu Abstandsvereinbarungen, mit denen Nachmieter Inventar von Vormietern erwerben. Sind solche Deals rechtens? »Solche Verträge sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nur wirksam, wenn der Vermieter mit den Nachmietern einen wirksamen Mietvertrag schließt«, schreibt der Berliner Rechtsanwalt Dilip Maitra im Ratgeber »Wenn das Mietverhältnis endet«. Es dürfe auch nicht jeder Preis verlangt werden.

»Ablösevereinbarungen sind Kaufverträge«, sagt...


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