Kein Maulkorb für Flüchtlingsrat

Landgericht verhandelte Klage von privatem Flüchtlingsheimbetreiber

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Das Berliner Landgericht wies heute eine Klage des Flüchtlingsheimbetreibers Gierso gegen angebliche Äußerungen aus dem Berliner Flüchtlingsrat zurück.

Gut wäre es, wenn beide an einem Strang ziehen würden. Der private Betreiber von Flüchtlingsheimen, die Gierso Boardinghouse GmbH, und der Berliner Flüchtlingsrat. Doch es hat heftigen Streit gegeben zwischen beiden, und der landete vor dem Berliner Landgericht. Ein unerquicklicher und sinnloser Streit, wo Aussagen gegen Aussagen stehen und die Emotionen hohe Wellen schlagen.

Hintergrund sind verschiedene Äußerungen, die auf einer Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung im November 2013 gefallen sein sollen. Thema der Tagung: »Welcome to Berlin?! Für eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtlingen«. Da gab es ein Plenum und kleinere Diskussionsrunden. Und in einer dieser kleinen Runden mit sieben, acht Teilnehmern sollen dann solche Worte gefallen sein: »Die Mitarbeiter werden geklont. Die Mitarbeiter werden von Objekt zu Objekt gerufen, wenn Besuch von außen kommt. Gierso bekommt Geld vom LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziale...


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