Die zur Gegnerschaft stilisierte Rechtsunsicherheit

  • Roberto de Lapuente
  • Lesedauer: 3 Min.
Im Überwachungsstaat gehört nicht viel dazu, um als kritischer Geist wider die Kontrollsucht eingestuft zu werden. Das hat man gesehen, als Justizminister Heiko Maas (SPD) ankündigte, die Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen.

Schon im Dezember letzten Jahres äußerte sich der EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón zur Vorratsdatenspeicherung. Die Medien machten daraus Schlagzeilen, die aufhorchen ließen. Kurz nachdem ich während einer Autofahrt im Radio gehört hatte, dass der Mann die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig hält, erhielt ich via App eine Eilmeldung von Spiegel Online mit demselben Wortlaut. Erst Stunden später, als ich wieder daheim war, befasste ich mich intensiver mit der Meldung. Und siehe da, der Generalanwalt fand nur, dass das Vorhaben in der jetzigen Form rechtlich zweifelhaft sei. Ein grundsätzliches Problem mit dem massenhaften Sammeln von Daten aller Art hatte er jedoch gar nicht.

Ganz ähnlich gestaltet es sich jetzt im Falle des neuen Justizministers Heiko Maas, für den das Instrument – so nennt er die Vorratsdatenspeicherung - auf Eis liegt. Und wieder konnte man in den Medien Meldungen lesen, wonach Maas gegen das Vorhaben sei. Informierte man sich aber gründlich, erfuhr man, dass er nicht grundsätzlich oder gar aus ethischen Bedenken heraus dagegen ist, sondern weil der Europäische Gerichtshof über die derzeitige Konzeption des Hortens von Daten noch nicht endgültig geurteilt hat. Der Justizminister ist sich nicht ganz sicher, »ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht«. Vielleicht ist das Instrument also gar nicht so rechtswidrig, lässt sich da herausdeuten.

Wer sich also über die »Gegnerschaft« zur Vorratsdatenspeicherung nur über Schlagzeilen und Header informiert, der kann schnell den Eindruck gewinnen, dass das Konzept vom Tisch ist. Oder dass gar eine sicherheitspolitische Zeitenwende angebrochen ist, ein Zurück zum maßvollem Umgang mit den Möglichkeiten des Durchleuchtens ansteht. Die frohlockenden Kommentare bei Facebook oder Twitter, die mir begegneten, als der EU-Generalanwalt oder der Justizminister sich kritisch zu Wort meldeten, machen es für mich eindeutig: Es war vermutlich nie so einfach, als Kritiker des Überwachungsstaats durchzugehen, ohne wirklich gegen diverse Methoden der Observation zu sein.

Betrachtet man das Thema mal genauer, dann wird klar, dass im Grunde relativ wenig geschehen ist. Von Mal zu Mal melden zwar einige hohe Staatsdiener Bedenken an, ohne sich aber elementar gegen die Ideologie der Vorratsdatenspeicherung zu richten. Es geht stets ausschließlich um diese schwelende Rechtsunsicherheit, die man von gerichtlichen Instanzen ausräumen lassen möchte.

Nie sagt da einer, dass das ganze Denkmodell ein eklatanter Angriff auf Freiheits- und Persönlichkeitsrechte ist. Oder dass damit der Datenschutz ad absurdum geführt und die Privatsphäre zum Auslaufmodell suspendiert wird. Ein Bekenntnis aufgrund eines moralischen Notstands vernimmt man nicht. Keiner dieser Leute kreidet das Menschenbild an, das hinter einer solchen Einrichtung steht. Ein Menschenbild, das immerhin jeden Menschen a priori zum Täter erklärt. Es geht immer nur um organisatorische Fragen oder um juristische Spitzfindigkeiten. Vielleicht wahrt die Richtlinie ja doch die Rechte der EU-Bürger, geben sie zu Protokoll.

Leute, die gegen dieses Konzept sind, sprechen so ganz sicher nicht. Im Grunde sind das eher Töne der Beipflichtung als alles andere. Man will einfach nur Sicherheit. Und wenn man die mal hat, weil die EU-Richter wider aller Vernunft befinden, dass man die weitestgehend als bürgerrechtlich unbedenklich einordnen kann, dann setzt man das Ding auch ohne moralische Skrupel um. Dann sind alle Bedenken zerstreut.

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