Schnellgesetz zu Arzneimittelkosten

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Ein neues Schnellgesetz soll Krankenkassen und Beitragszahler von Mehrkosten für Arzneimittel bewahren. Ohne die Neuregelung wäre Ende des Jahres 2013 das Preismoratorium für patentgeschützte teuere Medikamente ausgelaufen.

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden, können bis zu 3100 Euro im Jahr zusätzlich zum Pflegegeld in Anspruch nehmen. Dieser Betrag setzt sich aus 1550 Euro für die Verhinderungs- und 1550 Euro für die Kurzzeitpflege zusammen. Beides kann jeweils bis zu 28 Tage im Jahr genutzt werden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Kündigungsschutz für Aids- und andere chronisch kranke Arbeitnehmer gestärkt. Danach ist eine Kündigung wegen ...


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