Frau mit totem Fötus darf nicht gekündigt werden

Ein Arbeitgeber darf einer schwangeren Frau mit einem abgestorbenen Fötus im Leib nicht kündigen. Denn ist das Kind noch nicht von der Mutter getrennt, greift das Mutterschutzgesetz, urteilte am 12. Dezember 2013 das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az. 8 AZR 838/12). Eine Kündigung stelle eine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts dar.

Das Gericht sprach der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von vier Monatsgehältern und insgesamt 3000 Euro zu.

Die Klägerin war als Vertriebsmitarbeiterin angestellt. Als sie schwanger wurde, wurde Anfang Juli 2011 vom Arzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Der Arbeitgeber forderte seine Mitarbeiterin erfolglos auf, trotzdem zur Arbeit zu erscheinen.

Als am 14. Juli 2011 festgestellt wurde, dass da...


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