Recht auf eine Markise

Sonnenschutz

  • Lesedauer: 1 Min.
Wirksamer Sonnenschutz gehört zur normalen Ausstattung von Gebäuden.

»Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohnanspruch des Mieters. Ein solcher Schutz kann durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend erreicht werden, so dass ein Anspruch auf Anbringen einer Markise besteht«, urteilte das Amtsgericht München (Az. 411 C 4836/13).

Geklagt hatte ein Münchner Mieter, dessen Vermieter ihm das Anbringen einer Markise zur ausreichenden Beschattung seines Balkons verwehrte.

In der Urteilsbegründung verweist das Münchner Gericht auf den größtmöglichen Schutz gegen Sonneneinstrahlung durch Markisen und den besonderen Wert einer fachgerechten Montage. dpa

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