Grundsteuererlass ist für Vermieter möglich

Wohnungsleerstand

Bis 31. März 2014 können Vermieter Anträge auf einen Teilerlass der Grundsteuer in Folge von Mietausfällen stellen.

Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Entsprechende Anträge für das Jahr 2013 können in diesem Jahr bis 31. März 2014 gestellt werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finan...


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