Neustrelitz erleidet Schlappe vor Gericht

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Greifswald. Im Streit um die Ergebnisse der Volkszählung 2011 hat die Stadt Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) eine juristische Schlappe erlitten. Das Verwaltungsgericht Greifswald wies einen Antrag der Stadt auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Zensus-Resultat zurück (Az: 2 B 797/13), wie am Montag bekannt wurde. In der Hauptsache wurde aber noch nicht entschieden. Der Zensus hatte für viele Kommunen weniger Einwohner erbracht, als diese in ihren Melderegistern hatten. Das hat geringere Geldzuweisungen vom Land zur Folge. Im Nordosten zogen acht Kommunen vor Gericht: Die jetzige Entscheidung sei dabei die erste, hieß es aus dem Schweriner Innenministerium. dpa/nd

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