Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Klagen von Bürgerrechtlern und anderen gegen Richtlinie stattgegeben / Datensammluing muss aufs Notwendige beschränkt werden

Berlin. Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden. Demnach muss die verdachtlose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon Internet und E-Mails künftig »auf das absolut Notwendige beschränkt« werden.

Die Richter hatten sich mit der Frage befasst, ob es dem europäischen Recht entspricht, dass Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken ohne Anlass gespeichert werden. Dies ist in der Vergangenheit auf starke Ablehnung gestoßen. Im Dezember war ein Gutachter am Gerichtshof zu dem Schluss gekommen, die zugrundeliegende EU-Richtlinie sei »in vollem Umfang unvereinbar« mit der Charta der Grundrechte und müsse nachgebessert werden. Auch in früheren Fällen war der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter gefolgt.

Geklagt hatten eine irische Bürgerrechtsorganisation...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.