Gesetz gegen Billigläden?

Die rot-schwarze Koalition will Standortgemeinschaften in Geschäftsstraßen fördern

  • Rainer Balecerowiak
  • Lesedauer: 3 Min.
Mit einem »lernenden Gesetz« wollen SPD und CDU Unternehmen künftig gemeinsame Marketingaktionen oder Baumaßnahmen zur Aufwertung in Geschäftsstraßen ermöglichen.

Mit einem Gesetz zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften wollen die Regierungsfraktionen SPD und CDU die Aufwertung innerstädtischer Geschäftsstraßen vorantreiben. Das Gesetz wird es zukünftig Grundeigentümern ermöglichen, sich innerhalb eines zuvor von ihnen festgelegten Bereiches in einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) zusammenzuschließen. Durch eine ISG können dann Projekte wie gemeinsame Marketingaktionen oder Baumaßnahmen zur Aufwertung ihrer Geschäftsstraße finanziert werden. Auch Kulturprojekte und Begrünung könnten so auf den Weg gebracht werden. Der stadtentwicklungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Evers, und das Mitglied des SPD-Fraktionsvorstandes, Frank Zimmermann, stellten den Entwurf, der am 8. Mai in erster Lesung im Abgeordnetenhaus behandelt werden soll, am Dienstag vor.

Beide Politiker würdigten das Vorhaben als wichtiges Impuls für die städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung von Geschäftsstraßen und als Musterbeispiel für eine öffentlich-private Partnerschaft. Der angestrebte gesetzliche Rahmen setzt auf eine Mischung von Eigeninitiative der Immobilienbesitzer und verpflichtenden Abgaben zur Finanzierung von Aufwertungsmaßnahmen. Wenn mindestens 15 Prozent der Anrainer einer ganzen Straße oder eines Teilstücks, die auch 15 Prozent der Grundstücksfläche repräsentieren müssen, eine projektbezogene ISG für eine förderfähiges Maßnahme vorschlagen, wird dieses Vorhaben allen in dem Gebiet ansässigen Eigentümern zur Erörterung vorgelegt. Falls sich mehr als ein Drittel dann explizit dagegen aussprechen, hat sich die Sache erledigt. Falls nicht, werden alle Eigentümer, also auch diejenigen, die dagegen waren, zur Finanzierung herangezogen.

Mit dem Gesetz knüpfe man an sehr gute Erfahrungen in anderen Bundesländern an, so Zimmermann. Gerade in Berlin gelte es, »gewissen Verwahrlosungstendenzen« in einigen Geschäftsstraßen entgegenzuwirken. Auch die bundesweit einmalige Dichte von großen Shopping-Malls in innerstädtischen Bereichen schaffe für den kleinteiligen Einzelhandel in traditionellen Geschäftsstraßen vielfach Probleme, die nur durch Kooperation gelöst werden könnten. Er baue auf »die Einsicht und Weitsicht« der Geschäftsimmobilienbesitzer, dass Aufwertungsmaßnahmen sich trotz der zunächst anfallenden Kosten mittel- und langfristig rentieren. Das Land Berlin und die Bezirke sollen die Bildung von ISGs vor allem durch die Bereitstellung von Beratern und Hilfe bei der Durchführung der Planungs- und Entscheidungsprozesse unterstützen, Fördermittel sind nicht vorgesehen, dafür gebe es andere Instrumente, wie z.B. das Aktive-Zentren-Programm.

Beide Politiker räumten ein, dass das Gesetz nur sehr begrenzte Eingriffsmöglichkeiten in die Geschäftsstraßenentwicklung ermögliche. So habe man keine Handhabe, die in vielen Kiezen zu beobachtende Ausbreitung von Backshops und Billig-Ketten wie den »Ein-Euro-Shops« zu beeinflussen. Ohnehin, so Zimmermann, handele es sich um ein »lernendes Gesetz«, welches auf Grundlage der gemachten Erfahrungen in einigen Jahren evaluiert werden soll. Dann könnte sich allerdings auch herausstellen, dass es sich um ein klassisches Placebo handelt.

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