Für Homosexuelle wurde das Adoptionsrecht gelockert

Reform des Adoptionsgesetzes

Der Bundestag hatte am 22. Mai 2014 das Gesetz zur Erlaubnis der sogenannten Sukzessivadoption für homosexuelle Lebenspartner verabschiedet. Am 13. Juni 2014 votierte auch der Bundesrat für die Lockerung beim Adoptionsrecht.

Danach dürfen Schwule und Lesben in eingetragenen Partnerschaften das adoptierte Kind des Partners ebenfalls adoptieren. Nach bisheriger Rechtslage war das nur beim leiblichen Kind des Partners erlaubt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2013 entschieden, dass auch die Sukzessivadoption möglich sein muss und eine Erweiterung des Adoptionsrechts bis zum 30. Juni 2014 verlangt.

Behörden waren bereits angewiesen, dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts bei ihren Entscheidungen zu folgen. Das nun verabschiedete Gesetz stellt also nachträglich die Rechtsgrundlage dafür dar...


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