Keine Erstattung der Kosten für Unverheiratete

Die Kosten einer künstlichen Befruchtung für Unverheiratete werden auch weiterhin nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung getragen.

Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam vom 13. Juni 2014 (Az. L 1 KR 435/12 KL) hervor.

Das LSG wies damit die Klage der Krankenkasse BKK Verkehrsbau Union (BKK VBU) gegen das Bundesversicherungsamt ab. Die Krankenkasse kündigte Revision an.

Hintergrund war ein Streit zwischen der Krankenkasse und der Aufsichtsbehörde. Das Bundesversicherungsamt hatte eine von der Krankenkasse vorgenommene Satzungsänderung beanstandet, die auch unv...


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