Lufthansa diskriminiert Frauen bei der Pilotenausbildung

Klage vorm Landesarbeitsgericht gescheitert, aber Kritik an Airline

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Auf den ersten Blick ist es ein Erfolg für die Lufthansa: Die Klage einer Frau, die wegen zu geringer Körpergröße nicht Pilotin werden darf, wurde vom Gericht abgewiesen. Doch gleichzeitig enthält das Urteil deutliche Kritik an der Lufthansa.

Mit einer Mindestgröße von 165 Zentimetern für Piloten diskriminiere die Lufthansa Frauen. Auch das Landesarbeitsgericht Köln verwies darauf, dass diese Diskriminierung durch sachliche Gründe nicht gerechtfertigt sei. Das Argument, diese Größe sei notwendig, um eine Maschine sicher steuern zu können, überzeugte das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 5 Sa 75/14) nicht. Das Gericht verwies darauf, dass Gesellschaften wie Swissair und KLM kleinere Piloten akzeptierten.

Dennoch erklärte das Gericht bei der am 26. Juni 2014 verhandelte Klage einer für die Pilotenausbildung abgelehnten Frau, dass die Klägerin keine Ansprüche auf Schadenersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) habe, weil die Lufthansa »nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt« habe. Der Klägerin sei kein materieller Schaden entstanden. Allerdings sei das »sicherlich eine schwierige juristische Frage«.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit ein Urteil des Kölner Arbeitsgerichts aus erster Instanz. Das hatte entschieden, dass der jungen Frau kein Schadenersatz zusteht, weil ihr kein finanzieller Schaden entstanden sei, da sie einen Teil der Kosten für die Pilotenausbildung selbst hätte bezahlen müssen.

Die Klägerin berief sich bei ihrer Forderung nach 135 000 Euro Schadenersatz und Entschädigung unter anderem auf europäisches Recht.

Die Lufthansa hatte die Abweisung der jungen Frau damit begründet, dass sie mit einer Körpergröße von 161,5 Zentimetern 3,5 Zentimeter zu klein sei, um das Flugzeug sicher steuern zu können.

Lufthansa-Sprecher Michael Lamberty sagte nach dem Urteil, es sei bedauerlich, wenn Frauen, die ansonsten geeignet wären, nur aufgrund ihrer Körpergröße abgewiesen würden. »Es kann schon sein, dass wir uns mit den Tarifpartnern noch einmal zusammensetzen.« Das Mindestmaß ist im Tarifvertrag festgelegt. Es sei vorstellbar, dass dieses Detail neu festgelegt werde.

Es war bei der Verhandlung auffällig, dass der Vorsitzende Richter Jochen Sievers an der Argumentation der Lufthansa kaum ein gutes Haar ließ. Vielleicht helfe es ja, einfach ein Kissen unterzuschieben, regte er an. »Wenn andere Fluggesellschaften die Flugsicherheit nicht gefährdet sehen, dann stellt sich natürlich die Frage, warum das bei der Lufthansa so sein soll.«

In der Urteilsbegründung stellte das Gericht fest: »Wir sehen eine mittelbare Diskriminierung. Man kann sagen, dass fast 40 Prozent der Frauen ausgeschlossen werden.« Denn Frauen seien im Durchschnitt nun einmal deutlich kleiner als Männer. Eine Entschädigung für die Klägerin sei nach geltendem Recht dennoch nicht möglich.

Möglicherweise ist der Rechtsstreit noch nicht zu Ende. Denn gegen Teile des Urteils des Kölner Landesarbeitsgerichts kann die Klägerin Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt einlegen.

»Wir warten gespannt darauf, was uns in zwei Jahren Erfurt dazu sagen wird, wenn Revision eingelegt wird«, meinte Richter Jochen Sievers. Ob die Klägerin in Revision geht, ist noch nicht entschieden. Wie ihr Anwalt sagte, will sie nun vielleicht eine Pilotenausbildung bei Swissair machen. dpa/nd

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