Datenschutzbeauftragte wagt Kritik

Andrea Voßhoff hat beim Gesetzentwurf zur Anti-Terror-Datei verfassungsrechtliche Bedenken

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Erst vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht Änderungen bei der Anti-Terror-Datei angemahnt. Nun steht auch der neue Gesetzentwurf zu der gemeinsamen Datenbank in der Kritik.

Andrea Voßhoff hatte sich als Bundestatenschutzbeauftragte lange zurückgehalten. Nun wagt sie heftige Kritik an eigenen Parteikollegen. Die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete stellt sich gegen die von der Großen Koalition geplanten Änderungen der Anti-Terror-Datei. In einer Stellungnahme an den Innenausschuss wirft sie dem von Thomas de Maizière (CDU) geleiteten Bundesinnenministerium vor, die Anti-Terror-Datei grundsätzlich verändern zu wollen, indem beteiligten Behörden auch das Recht eingeräumt werden soll, die Daten zu verknüpfen und Zusammenhänge herzustellen.

Zudem kritisierte Voßhoff eine zu laxe Regelung der Frage, welche Personen in der Datei gespeichert werden dürfen und welche nicht. Sie vermisse auch eine konkretere Verankerung der datenschutzrechtlichen Kontrolle. Nach Ansicht der Bundesdatenschutzbeauftragten bestehen »erhebliche verfassungsrechtliche Risiken«.

Demnach ignoriert die Bundesregierung die Vorga...


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