Schwammiger Paragraf, repressive Behörden

Das Urteil gegen den Jenaer Josef S. ließ erneut Kritik an Österreichs Strafverfolgungsbehörden aufkommen

  • Samuel Stuhlpfarrer, Wien
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Der Prozess gegen Josef S. ist beispielhaft dafür, mit welcher Härte und Ignoranz die österreichischen Behörden zurzeit gegen soziale Bewegungen vorgehen.

Nach dem Urteil gegen den deutschen Studenten Josef S. reißt die Kritik nicht ab. Wie »nd« berichtete, war der Jenaer am Dienstag von einem Wiener Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Spreitzer zu einer sogenannten teilbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Zur Last gelegt wurde dem 23-Jährigen neben versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung auch Landfriedensbruch in Rädelsführerschaft – begangen im Zuge der Proteste gegen den rechtsextremen Akademikerball am 24. Januar in Wien.

S., so sein Verteidiger Clemens Lahner gegenüber »nd«, habe das Urteil »mit gemischten Gefühlen« aufgenommen. Er sei erleichtert ob der Haftentlassung, enttäuscht hingegen über die Verurteilung. S. wurde auf freien Fuß gesetzt, weil er fast sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht und damit den »unbedingten« Teil seiner Strafe bereits im Gefängnis abgesessen hat, den der Richter mit vier Monaten ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.