Der Senat hat einen Rechtsschein erzeugt

Durch Unterbringung und Auszahlung sind für die Flüchtlinge Rechte, Pflichten und Verfahrensgarantien entstanden

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

nd: Mindestens 108 Flüchtlingen vom Oranienplatz droht der Rausschmiss aus Berlin. Ihre ausländerrechtlichen Prüfungen werden als abgeschlossen betrachtet, weil sie nicht zu Terminen bei der Ausländerbehörde erschienen sind. Wie bewerten Sie diesen Vorgang?

Berenice Böhlo: Ich halte das für ganz problematisch. Zum einen gibt es überhaupt keinen Vorlauf, weder für Flüchtlinge noch für die Beratungs- und Supportteams, die im Auftrag des Senats tätig sind. Zum anderen ist das Verfahren nicht transparent: Dass ein Flüchtling, der zwei Mal nicht zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde kam, abgelehnt sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Denn viele Flüchtlinge hatten schriftlich um Aufschub und einen neuen Termin gebeten. All das wurde ignoriert. Stattdessen schafft die Behörde jetzt Fakten, obwohl die Ablehnungsbescheide noch gar nicht rechtskräftig sind. Es gab also auch keine Chance für die Betroffenen, Widerspruch einzulegen.

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