Freispruch in Prozess um Flugblätter
Gericht: Aufruf zur Blockade von Atomwaffenlager ist keine Straftat
Koblenz. Das Landgericht Koblenz hat einen Friedensaktivisten freigesprochen, der in Flugblättern zu Blockaden des mutmaßlichen Atomwaffenlagers Büchel aufgerufen hatte. Der Heidelberger Atomwaffengegner Hermann Theisen habe keine Straftat begangen, entschied das Landgericht in einer Berufungsverhandlung, wie ein Sprecher am Mittwoch bestätigte (AZ: 2090 Js 28007/ 13.5 Ns).
Theisen war wegen des Verteilens entsprechender Flugblätter vom Amtsgericht Kobl...
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