Typischer Fall von Gelb

Langenscheidt-Verlag gewinnt Rechtsstreit um Wörterbuchfarbe vor dem Bundesgerichtshof (BGH)

  • Susanne Kupke, dpa
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Darf ein Unternehmen eine Farbe als Marke für sich beanspruchen? Ja, urteilte der BGH, zumindest wenn sie so typisch ist, wie das Gelb für die Langenscheidt-Wörterbücher. Und verbot einem Konkurrenten das Gelb.

Karlsruhe. Gelb ist typisch für Langenscheidt-Wörterbücher - die Farbe darf deshalb nicht von der Konkurrenz verwendet werden. Im Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb hat der Bundesgerichtshof dem Münchner Wörterbuchverlag recht gegeben. Der Sprachlern-Softwarehersteller Rosetta Stone darf die Farbe nun nicht mehr verwenden. Die obersten deutschen Zivilrichter begründeten dies am Donnerstag damit, dass der Verbraucher aufgrund der Farbe die beiden Marken verwechseln könnte. Der BGH sah eine »hochgradige« Waren- und Zeichenähnlichkeit.

Langenscheidt hatte sich 2010 die Farbmarke Gelb für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher eintragen lassen. Weil Rosetta Stone beim Internetauftritt, in der Werbung und für Kartonverpackungen ebenfalls einen gelben Farbton verwendet, hatte der Münchner Verlag eine Verletzung seiner Markenrechte geltend gemacht und Rosetta Stone auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt. Vor dem Oberlande...


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