Kiffen kostet den Führerschein

Bundesverwaltungsgericht zeigt für Fahren unter Einfluss von Cannabis keine Milde

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Wer mindestens zweimal nach dem Rauchen eines Joints am Steuer erwischt wird, verliert seine Fahrerlaubnis. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Das ist die gute Nachricht: Kiffende Autofahrer haben erstmals Rechtssicherheit, ab welchem Gehalt des Cannabis-Wirkstoffs im Blut der Führerschein entzogen werden kann (BVerwG 3 C 3.13). Die gesetzlichen Bestimmungen, die in der Fahrerlaubnisverordnung festgehalten sind, sehen vor, dass beim Gebrauch von Cannabis die Fahreignung dann aberkannt wird, wenn Kfz-Führer die Droge regelmäßig einnehmen. Bei »gelegentlicher Einnahme« muss der Autofahrer trennen können zwischen Kiffen und Fahren und darf keine weiteren Drogen oder Alkohol intus haben. Als gelegentlich gilt ein Konsum von Cannabis schon dann, wenn er zweimal nachgewiesen ist.

Wird ein Wert des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blut überschritten, ist der Führerschein nach der Entscheidung des dritten Senats des Bundesverwaltungsgerichts weg. Di...


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