Wildunfälle - wann die Versicherer zahlen

Versicherung

  • Lesedauer: 3 Min.
Die deutschen Versicherer haben im Jahr 2013 rund 247 000 Wildunfälle registriert. Diese verursachten Kosten in Höhe von knapp 564 Millionen Euro. Die teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Herbstbeginn mit.

Im Vergleich mit dem Rekordjahr 2012 ist die Zahl der Wildunfälle zwar leicht rückläufig - mit knapp 700 Wildunfällen pro Tag bleiben Zusammenstöße mit Rehen, Wildschweinen und anderem Wild aber weiterhin eine große Gefahr.

Gerade im Herbst kommt es während der Dämmerung zu vermehrtem Wildwechsel. Damit steigt auch die Unfallgefahr für Autofahrer auf Deutschlands Straßen. Die Hauptzeit für Wildunfälle liegt abends zwischen 17 und 0 Uhr und morgens zwischen 5 und 8 Uhr. Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten (BdV) verweist darauf, dass es besonders im ländlichen Raum durch Wildwechsel zu unangenehmen Begegnungen mit Rehen und Wildschweinen kommen kann.

Riskante Ausweichmanöver vermeiden

Die Versicherer raten den Autofahrern daher, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise der Situation anzupassen. Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Autofahrer vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern und vorausschauend fahren. Taucht Wild am Straßenrand auf, kann es oft durch Hupen verscheucht werden. Das Blenden mit dem Fernlicht hingegen verwirrt die Tiere, sie verlieren die Orientierung und laufen oft instinktiv auf die Lichtquelle zu.

Riskante Ausweichmanöver sollten Autofahrer im Ernstfall vermeiden. Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel meist größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier. Wurde das Tier bei der Kollision verletzt oder getötet, sollte man es wegen möglicher Tollwutgefahr nicht anfassen. Das ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.

Welche Versicherung zahlt bei einem Wildunfall?

Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild - wie Rehe, Feldhasen, Füchse und Wildschweine - verursacht werden, zahlt die Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz auf alle Wirbeltiere ausgeweitet. Da in der Vollkaskoversicherung jeder Unfallschaden versichert ist, reguliert diese Versicherung ebenfalls Schäden nach einem Wildunfall.

Weichen Autofahrer großen Tieren aus, muss die Versicherung auch zahlen, da so möglicherweise ein erheblicher Personen- oder Sachschaden vermieden werden kann, informiert der BdV. Allerdings muss der Versicherungsnehmer oder der Fahrer des Pkw beweisen, dass das Ausweichmanöver aufgrund des Haarwildes und nicht eines Fahrfehlers wegen notwendig war - gut ist wenn ein Mitfahrer anwesend ist.

Für eine schnelle Schadenbearbeitung ist vor allem die Wildbescheinigung des Försters oder Jagdpächters wichtig. Hilfreich sind zudem Fotos vom Unfallort, von Tier und Fahrzeug.

BdV-Tipp: Erweiterung der Wildschadenklausel

Über die Wildschadenklausel hinaus sollten Schäden, die durch Kollision mit Tieren jeder Art wie Kuh, Schaf oder einem herrenlosen Hund entstehen, versichert sein.

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

 Absichern der Unfallstelle: Warnblinklicht einschalten und das Warndreieck aufstellen.

 Die Polizei und/oder den für den Unfallort zuständigen Jäger benachrichtigen. Sie kommen zur Unfallstelle, stellen eine Wildunfallbescheinigung aus und kümmern sich um das Wild.

 Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Dies ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.

 Den Versicherer anrufen, bevor Reparaturen am Pkw vorgenommen werden.

Noch ein wichtiger Hinweis

Beseitigen Sie Blut- und Haarspuren am Fahrzeug nicht, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat. Schließlich müssen Sie beweisen, dass tatsächlich ein Zusammenstoß mit einem Haarwild stattgefunden hat. Können Sie den Nachweis nicht erbringen, wird die Versicherung voraussichtlich nicht zahlen! GDV/BdV/nd

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