Muss der Erbe Unterhalt zahlen?

Unterhalt

Seine Liebsten will man nach dem Tode gut versorgt wissen. Haben aber Verwandte nach dem Tode noch Anspruch auf Unterhalt aus dem Erbe?

Die Notarkammer Berlin geht auf dieses Problem nachfolgend näher ein.

Nein, sagt das Bürgerliche Gesetzbuch §§ 1602 ff. Die Unterhaltspflicht bestehe nur aufgrund von Verwandtschaft und nicht aus anderen rechtlichen Verflechtungen. Der Erbe muss nur die Unterhaltszahlungen leisten, die zum Zeitpunkt des Todes bereits fällig waren, zum Beispiel der Monatsunterhalt des Todesmonats des Erblassers, wenn dieser nach dem dritten Tag des Monats verstirbt.

Handelt es sich bei dem Erblasser um eine Person, die in Scheidung lebte und Ehegattenunterhalt zahlen musste, so muss der Erbe die Unterhaltszahlungen weiter leisten. Denn hier ist der...


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