Zwei Drittel der Einsprüche erfolgreich

Prüfung des Steuerbescheids lohnt sich

Das Bundesfinanzministerium hat am 17. Oktober 2014 die Einspruchsstatistik für 2013 herausgeben. Danach sind im Laufe des vergangenen Jahr mehr als vier Millionen Einsprüche gegen den Steuerbescheid eingelegt worden. Knapp zwei Drittel der Einsprüche waren erfolgreich.

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) gibt nachfolgend Hinweise, was beim Einlegen eines Einspruchs zu beachten ist.

Die hohe Erfolgsquote von zwei Dritteln zeigt, dass sich ein Einspruch lohnt. Die Ursachen für Einsprüche sind zwar vielfältig und liegen nicht nur in Fehlern des Finanzamtes. Dennoch zeigt die Statistik, dass jeder seinen Einkommensteuerbescheid genau prüfen sollte.

Sehr gut eignet sich zum Überprüfen die Musterberechnung aus einem eigenen Steuerprogramm. Haben sich die persönlichen und Einkommensverhältnisse nur unwesentlich geändert, kann auch der Vergleich mit dem Steuerbescheid des Vorjahres helfen, mögliche Fehler zu entdecken.

Noch besser ist es, alle Werte aus der Einkommensteuererklärung im Steuerbescheid wiederzufinden. Da viele Beträge zusammengefasst sind oder wie bei den Vorsorgeaufwendungen nur anteilig berücksichtigt werden, ist dazu ein grundlegendes Fachwissen erforderlic...


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