Zinsen vom Amt

Wer lange auf Hartz IV oder Wohngeld warten muss, hat Anspruch auf Entschädigung

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Eine Berliner Rentnerin wartete acht Monate auf ihr Wohngeld. Sie legte Widerspruch ein. Nun wird das Geld vom Amt mit vier Prozent verzinst. Solche Wartezinsen gibt es auch auf Hartz-IV-Leistungen.

Die Berliner Rentnerin Eva Willig ist überrascht. Ihr Widerspruch gegen einen Wohngeldbescheid des Bezirksamtes Neukölln zeigt Wirkung. Per Schreiben vom 6. November kündigt die Behörde an, das ihr für acht Monate zustehende Wohngeld zu verzinsen - mit »vier von Hundert«, sprich vier Prozent. Solche Zinsen kriegt man derzeit bei keiner Bank. Wie ist das möglich? »Ich erhalte eine kleine Rente und bin deshalb auf Wohngeld angewiesen«, erläutert Willig, die im Stadtteil Neukölln als Sozialarbeiterin tätig war. »Im vergangenen Jahr bekam ich 45 Euro Wohngeld pro Monat, in diesem Jahr nur noch 40 Euro«. Da die Leistung nach Ablauf von 12 Monaten neu beantragt werden muss, reichte Eva Willig auch in diesem Jahr ein entsprechendes Formular ein. Doch das...


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