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Raucherentwöhnung könnte billiger werden

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München. Teilnehmer von Raucherentwöhnungsseminaren können auf geringere Gebühren hoffen. Denn sind die Kurse medizinisch angebracht, müssen die Seminaranbieter für die erhaltenen Gebühren keine Umsatzsteuer mehr abführen, wie der Bundesfinanzhof in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. Die Seminare stellen dann eine steuerfreie Heilbehandlung dar. (AZ: XI R 19/12). Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen Seminare zur Raucherentwöhnung angeboten, die zu einem erheblichen Teil auf Sammelüberweisungen von Betriebsärzten großer Unternehmen zurückgingen, die ihren Mitarbeitern ein rauchfreies Leben ermöglichen wollten. Das Finanzamt erhob auf die Seminareinnahmen Umsatzsteuer. Der Seminaranbieter hatte dagegen geklagt. epd/nd

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