Karlsruhe verkündet Urteil zu Grenzen von Minister-Kritik an NPD

Rechtsextreme Partei klagte wegen Äußerungen Manuela Schwesigs (SPD) zur Thüringer Landtagswahl

Hat Familienministerin Schwesig im Thüringer Wahlkampf die gebotene Neutralität verletzt? Die rechtsextreme NPD ist dieser Ansicht und hat beim Verfassungsgericht geklagt. Das Urteil aus Karlsruhe dürfte grundsätzliche Bedeutung haben.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag sein Urteil zu der Frage, inwieweit sich Regierungsmitglieder kritisch über andere Parteien und deren Mitglieder äußern dürfen. Anlass ist die Klage der NPD zu einer Äußerung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Die rechtsradikale Partei wehrt sich in Karlsruhe gegen Passagen in einem Interview der Ministerin mit der »Thüringischen Landeszeitung«: Darin hatte Schwesig im Juni mit Blick auf die Landtagswahl in Thüringen Mitte September unter anderem gesagt: »Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt.«

Bei der mündlichen Verhandlung im Juli war deutlich geworden, dass die NPD-Klage zwar scheitern könnte. Die Verfassungshüter wollen aber grundsätzlich »präzisieren, welche verfassungsrechtlichen Maßstäbe an Äußerungen von Amtsträgern anzulegen sind«, wie der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle damals ...


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