Bund und Länder machen sich locker

In Zukunft darf bei der Hochschulfinanzierung kooperiert werden

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Bundesrat stimmte am Freitag für eine Lockerung des Kooperationsverbots, eine Bafög-Erhöhung und die komplette Übernahme der Förderung durch den Bund.

Der Bundesrat hat am Freitag einmütig der Lockerung des Kooperationsverbots in der Bildungspolitik zugestimmt. Damit darf der Bund nun Hochschulen und Forschungsinstitute dauerhaft und nicht mehr nur befristet fördern. Aus der Finanzierung der allgemeinbildenden Schulen hat sich der Bund aber weiterhin herauszuhalten.

Diese hatte es zuletzt mit dem Ganztagsschulprogramm der rot-grünen Bundesregierung gegeben. Mit der ersten Föderalismusreform wurde dem auf Initiative einiger konservativer Landesregierungen durch das Kooperationsverbot im Grundgesetz ein Riegel vorgeschoben. Und weder Einwände von Fachleuten noch von Gewerkschaften konnten den damalige SPD-Chef Franz Müntefering davon abbringen, die Bildungskooperation für eine Zustimmung der CDU-Landesfürsten zur Föderalismusreform zu opfern.

Seitdem ist die gesellschaftliche Kritik an der deutschen Bildungskleinstaaterei nicht geringer geworden und im Bundestagswahlkampf 2013 mochte auch die Unionsspitze das Kooperationsverbot nicht mehr einschränkungslos verteidigen. SPD und Grüne hatten die Streichung des Kooperationsverbotes versprochen. Die LINKE war ohnehin von Anfang an gegen das Verbot.

Obwohl viele Landespolitiker der SPD und der Grünen weitaus mehr als diese Mini-Korrektur wollten, beugten sie sich am Ende. Denn wie in der Länderkammer üblich, hatte der Bund auch hier ein Koppelgeschäft angeboten. Wenn die Länder der Grundgesetzänderung zustimmen, übernimmt der Bund ab 1. Januar 2015 den bisherigen Länderanteil an den Bafög-Kosten. Das sind immerhin 1,17 Milliarden Euro im Jahr. Dies sei »Erpressung« gewesen, sagt NRW-Bildungsministerin Sylvia Löhrmann (Grüne), weil sich viele Länder ein »Nein« gar nicht leisten können.

So richtig es ist, jede Chance zu nutzen, um das schädliche Kooperationsverbot zu lockern, wenn man es schon nicht ganz abschaffen kann, so falsch wäre es, den politischen Preis zu ignorieren, den die Länder beim Bafög gezahlt haben. Denn die Bafög-Reform bringt zwar den Ländern schon 2015 Geld, nicht aber den Studenten, die erst ab Ende 2016 eine Bafög-Erhöhung erwarten können. Die fällt mit sieben Prozent auf den ersten Blick recht ordentlich aus. Bedenkt man jedoch, dass die Bafög-Beträge seit 2010 eingefroren sind, dann ist am Freitag beschlossen worden, dass nahezu einer ganzen Studierendengeneration die Anpassung ihrer Bafög-Sätze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten verweigert wird. Vor diesem Hintergrund wird auch verständlicher, warum die LINKE das Bafög sofort um zehn Prozent erhöhen will.

Der Bund hält sich dagegen zugute, dass er mit der Lockerung des Kooperationsverbotes zehn Milliarden Euro für neue Studienplätze in die Hand nimmt. Für die Bildungsgewerkschaft GEW ist dies ein Anlass, um auf die soziale Lage der Beschäftigten aufmerksam zu machen. 90 Prozent der wissenschaftlichen Angestellten hätten heute einen Zeitvertrag, über die Hälfte von ihnen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr, dauerhafte Berufsperspektiven neben der Professur gebe es so gut wie keine, so der stellvertretende GEW-Vorsitzende, Andreas Keller. Daher fordere die GEW einen »Pakt für gute Arbeit in der Wissenschaft.« Damit sollten Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert werden, wenn sie den Anteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse erhöhen, so der GEW-Hochschulexperte. Keller machte deutlich, dass sich die GEW nach wie vor dafür einsetze, das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich zu kippen.

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