»Unfassbare Erblindung«

Ex-Minister Niebel zeigte antisemitische Hetze an - Berliner Staatsanwaltschaft tat nichts

  • René Heilig
  • Lesedauer: 3 Min.
Mit allen rechtsstaatlichen Mitteln wolle man gegen Rechtsextremismus vorgehen, beschloss der Bundestag. Das hat Staatsanwälte offenbar noch nicht erreicht. Zwei Beispiele.

»... hiermit erstatte ich Anzeige in allen rechtlich relevanten Punkten, insbesondere wegen Volksverhetzung«. So stand es in einer Mail, die am 26. Juli dieses Jahres bei der Berliner Staatsanwaltschaft einging. Absender war Dirk Niebel, einst Minister in der schwarz-gelben Merkel-Regierung. Der FDP-Mann, jetzt Unternehmer, hatte auf seiner Facebook-Seite einen fremden Kommentar gefunden, in dem gefordert wurde, die »Drecks Juden« sollten alle »verrotten«.

Um den Ermittlern zur Hand zu gehen, fügte Niebel eine Kopie an. Auf der ist der Facebook-Name des Absenders deutlich. Am 18. Dezember meldete sich die Staatsanwaltschaft - und Niebel wollte seinen Augen nicht trauen. In dem Brief stand, dass die Ermittlungen eingestellt worden seien.

»nd« fragte nach bei der Staatsanwaltschaft. Dort hieß es, man habe die Ermittlungen eingestellt, »weil kein Täter ermittelt werden konnte«. Auf erneute Nachfrage war zu hören, es habe keine Vernehmung des Beschuldigten gegeben, weil diesem Benutzernamen »keine real existierende Person« zugeordnet werden konnte.

Das muss - gelinde gesagt - verwundern, denn der Mann mit den Hetzsprüchen hat selbst einen Facebook-Account, zeigt sich auf Fotos in der Öffentlichkeit, postet seine Aufenthaltsorte. Die Auskunft der Staatsanwaltschaft verwundert auch deshalb, weil sie gegenüber Niebel behauptete, der oder die Beschuldigte bestreite den »zur Last gelegten Sachverhalt«. Weiter betonen die »Ermittler«, es stehe »nicht zu erwarten«, dass ein Gericht allein aufgrund von Niebels Angaben die Einlassung des Beschuldigten »als sicher widerlegt ansieht und so zu einer Verurteilung gelangen würde«.

Niebel ist entsetzt. »Das ist für mich eine unfassbare Erblindung auf dem antisemitischen Auge!« Er werde »solche volksverhetzenden Aussagen weiter zur Anzeige bringen«, verspricht der ehemalige Minister und hat umgehend Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegt.

Niebels Empörung, die er auf seiner Facebook-Seite zum Ausdruck bringt, wird in den Kommentaren verstärkt. Jemand empfiehlt, man müsse »die Staatsanwaltschaft Berlin anzeigen, ich sage nur Paragraf 258a StGB (Strafvereitelung im Amt)«.

Nichtermittlungen sind aber kein spezielles Kennzeichen der Berliner Staatsanwaltschaft, die übrigens die größte der Republik ist. Nichtermittlungen betreiben offenbar auch Staatsanwälte in Thüringen. Beispiel: Am 8. Februar hatten 15 bis 20 Neonazis brutal eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt überfallen. Die Polizei ermittelte rasch die meisten Täter, doch noch immer gibt es keine Anklage. Das ist ganz offensichtlich eine Ermutigung der Täter. Die organisieren zunehmend Neonazi-Konzerte, auch direkt von ihrem Rückzugsort aus, dem »Gelben Haus« in Ballstädt, berichtet Katharina König, Innenexpertin der Linksfraktion im Erfurter Landtag.

Keine drei Wochen ist es her, dass einer der Haupttäter des Überfalls zu einer »privaten Weihnachtsfeier« einlud. Die Polizei zählte 92 Neonazis als Gäste.

Jüngst kritisierte die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau in der »Berliner Zeitung« die »Mentalität der Behörden«, wenn es um die Verfolgung von Naziverbrechen geht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Polizeibehörden hätten wohl nichts gelernt aus dem NSU-Desaster, meinte die einstige Obfrau der Linksfraktion im Bundestags-Untersuchungsausschuss, der sich mit dem staatlichen Versagen bei der Abwehr von Rechtsextremismus befasste. Diese Einschätzung trifft offenbar auch auf Staatsanwaltschaften zu.

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