EuGH: Online-Kunden müssen Preis für Flugticket sofort sehen können

Praxis von Air Berlin für rechtswidrig erklärt / Verbraucherschützer: Signal zur Stärkung der Kundenrechte

Wer online einen Flug bucht, muss manchmal mit weiteren Kosten rechnen. Der Europäische Gerichtshof stellt nun klar: Ticketpreise im Internet müssen von Anfang an inklusive Steuern und Gebühren angezeigt werden. Nur so könnten Kunden die Preise vergleichen.

Luxemburg. Kunden müssen bei Online-Buchungen eines Fluges sofort den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren erkennen können. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil klar gestellt (Rechtssache C-573/13).

Die Luxemburger Richter erklärten die Praxis von Air Berlin aus dem Jahr 2008 für nicht rechtens. Airlines müssten bei jedem Flug von einem Flughafen in der EU schon von Anfang an den Endpreis anzeigen. Das gelte nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern auch für alternative Verbindungen.

Die Vorwürf...


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