Urteil stärkt Mindestlöhne in Europa

Wer Beschäftigte entsendet, muss Regeln einhalten

Mindestlohn kann mehr bedeuten als nur den Grundlohn, und wer Beschäftigte nach der EU-Entsenderichtlinie zum Arbeiten in einen anderen Mitgliedsstaat schickt, muss sich an die dort geltenden Regeln halten. Das urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag.

Geklagt hatten Beschäftigte der polnischen Elektrofirma ESA. Die 186 Arbeiter hatten nach polnischem Recht Arbeitsverträge abgeschlossen und wurden zur Ausführung von Elektroarbeiten am Atomkraftwerk Olkiluoto in Finnland entsandt. Dort arbeiteten sie für die finnische ESA-Niederlassung. In Finnland gelten jedoch allgemeinverbindliche Tarifverträge für die Stromwirtschafts- und für die Haustechnikbranche. Die Arbeiter waren der Ansicht, sie müssten nach den in Finnland geltenden Regeln bezahlt werden und hätten zu wenig bekommen.

Die Beschäftigten übertrugen ihre Forderungen an die finnische Gewerkschaft für die Elektrobranche (Sähköalojen ammattiliitto), die sie...


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