Mindestlohn gilt nicht für Amateursport
Kein klassisches Arbeitsverhältnis im Verein
Berlin. In der Debatte mit dem deutschen Sport um den Mindestlohn hat die Bundesregierung eine Klarstellung vorgenommen, die für Erleichterung in Tausenden Vereinen sorgen dürfte. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wies darauf hin, dass Vertragsamateure nicht unter das neue Mindestlohngesetz fallen, auch wenn sie als Minijobber angemeldet sind. »In diesen Fällen steht nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern der Spaß an der Sache im Vordergrund. Deshalb können wir hier n...
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