Gefangene im Föderalismus

Flüchtlingskinder haben das Recht auf eine Schulausbildung - in der Theorie.

  • Christin Odoj
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Als Sultan nach Deutschland kam, sah er älter aus als er ist - und fand daran überhaupt nichts Gutes. Für die meisten 15-Jährigen wäre ein solches Aussehen dagegen der Jackpot; keine skeptischen Nachfragen an der Supermarktkasse, weniger Diskussionen an den Türen der Nachtclubs und in Bars. Das alles aber interessierte den 20-Jährigen nicht, der vor fünf Jahren aus Afghanistan nach Berlin kam - allein. Sultan ist ein UMF, ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling und genießt damit normalerweise speziellen Schutz. Die Behörden haben ihn damals allerdings auf 18 Jahre geschätzt - ihn, mit dem schlanken, aber trainierten Körper und den stark konturierten Gesichtszügen. Ab da wurde er allein gelassen. Die Pflicht zur Schule zu gehen, bestand für ihn nicht mehr, er landete in einer Erstaufnahmeeinrichtung, obwohl er eigentlich in einem Haus der Jugendhilfe hätte unterkommen müssen. »Mein Leben ist wie ein Spielzeug in die Hände der Beh...


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