Bundesverfassungsgericht kippt pauschales Kopftuchverbot

Muslimverbände begrüßen das Urteil / SPD-Politikerin Akgün: Schlag ins Gesicht liberaler Muslime

Karlsruhe. Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an deutschen Schulen ist rechtswidrig. Nach einer am Freitag vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichten Grundsatzentscheidung verstößt das in den Gesetzen mehrerer Bundesländer enthaltene Verbot gegen die Religionsfreiheit. (AZ: 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10)

Im konkreten Fall entschieden die Karlsruher Richter über die Klagen zweier muslimischer Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen. Der Beschluss dürfte aber auch unmittelbare Auswirkungen auf sieben weitere Bundesländer haben. Diese hatten in den vergangenen Jahren gesetzlich geregelt, dass Lehrkräfte aus Gründen der weltanschaulichen Neutralität im Unterricht keine Kleidungsstücke als Ausdruck ihres Glaubens tragen dürfen.

Künftig solle keine abstrakte Gefahr für Neutralität und Schulfrieden mehr genügen, um ein Kopftuchverbot zu begründen, entschieden die Verfassungsrichter. Vielmehr müsse eine »hi...


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