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Schlechte Zeiten für Berliner Kiffer

Neue Regeln zu Cannabis in Kraft

  • Lesedauer: 1 Min.

Ab dem kommenden Dienstag gilt für den Görlitzer Park in Kreuzberg »die überarbeitete Gemeinsame Allgemeine Verfügung (GAV) zur Umsetzung des § 31a BtMG«. Sie regelt die strafrechtliche Verfolgung von Besitz, Erwerb und Konsum von Cannabisprodukten auch dann, wenn es die sichergestellte Menge unterhalb der als Eigenbedarfsgrenze definierten von zehn Gramm liegt. In Berlin werden strafrechtliche Ermittlungsverfahren bei einer Menge von bis zu 15 Gramm Cannabis in der Regel eingestellt.

Seit Jahren ist der Park bei Berlinern wie Touristen als Drogenumschlagplatz bekannt. Anwohner und Spaziergänger reagierten immer genervter auf Belästigungen. Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte im Herbst eine sogenannte Taskforce aus Innenverwaltung, Justizverwaltung, Polizei, Staatsanwaltschaft und Bezirk ins Leben gerufen. Als Ergebnis wurden neue Regelungen und mehr Polizeipräsenz angekündigt. nd/dpa

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