Urlaubsansprüche nach Kündigung geklärt

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Gekündigte und von der Arbeit freigestellte Arbeitnehmer können noch Anspruch auf Urlaub haben. Dies gilt zumindest dann, wenn eine ausgesprochene fristlose Kündigung unwirksam ist und der Arbeitnehmer bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt wurde.

So urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 10. Februar 2015 (Az. 9 AZR 455/13). Grundsätzlich haben Beschäftigte bei einer fristlosen Kündigung Anspruch auf Bezahlung für den nicht genommenen Urlaub. Werden Arbeitnehmer ordentlich gekündigt und von der Arbeit freigestellt, ist darin jedoch der bezahlte Urlaub enthalten.

Im entschiedenen Fall erhielt ein Beschäftigter aus Nordrhein-Westfalen die fristlose Kündigung. F...


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