Gefahrengebiet gefährdet Grundgesetz

Hamburger Oberverwaltungsgericht erklärt Sondervollmachten der Polizei für verfassungswidrig / Klägerin war vor dem 1. Mai 2011 im Schanzenviertel durchsucht und festgenommen worden

Berlin. Mit der Einrichtung sogenannter Gefahrengebiete hat die Hamburger Polizei gegen die Verfassung verstoßen. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht beschlossen: Eine gesetzliche Regelung, die der Polizei bei drohenden schweren Straftaten verdachtsunabhängige Kontrollen von Bürgern erlaube, verstoße gegen das Grundgesetz, so die Richter

Geklagt hatte eine Bewohnerin des Hamburger Schanzenviertels, die in den Abendstunden des 30. April 2...


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