Endlich: Das Paternoster-Verbot soll wieder fallen

Nach Protesten, Besetzungen und hämischem Kopfschütteln internationaler Medien: Änderung der Betriebssicherheitsverordnung soll Personen-Umlaufaufzügen die Freiheit wiedergeben

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Bundesregierung will das Verbot für Paternoster-Aufzüge für den Publikumsverkehr wieder aufheben. Dazu soll eine Änderung der Betriebssicherheitsverordnung dienen, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch (9.30 Uhr) auf den Weg bringen will. Anfang Juni war eine Neufassung dieser Verordnung in Kraft getreten, nach der Personen-Umlaufaufzüge (Paternoster) nur noch eingeschränkt benutzt werden dürfen. Beschäftigte etwa in einem Bürohaus müssen seither vom Arbeitgeber in die Benutzung eingewiesen werden. Für Besucher sollen die historischen Aufzüge demnach nicht mehr zugänglich sein.

Dies hatte zu breiten Protesten geführt – und eine Medienöffentlichkeit verursacht, die zwischen Häme und Unverständnis über die Regelung oszillierte. Es war sogar ein politisch bisher undenkbarer Gleichklang zu vernehmen – der vom nd-Chefredakteur bis zum FDP-Vorsitzenden reichte (dessen Partei einst an der sinnlosen Regelung mitwirkte). Mancherorts bildeten sich Solidaritätkomitees, mindestens ein Paternoster wurde vorübergehend besetzt. Sogar das Wall Street Journal interessierte sich für die deutsche Bürokratie.

Ministerin Nahles hatte unter dem Eindruck dieser breiten Bewegung bereits vor einiger Zeit ein Umdenken signalisiert. »Der Paternoster ist der VW Käfer unter den Aufzügen. Nicht besonders viele Menschen fahren ihn noch, aber viele lieben ihn«, hatte sie Anfang Juni erklärt und angekündigt. Die neue Verordnung bedarf dann auch noch der Zustimmung des Bundesrates. Agenturen/nd

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