Krankenversicherung muss Behandlung von Alterssichtigkeit nicht zahlen

Urteil des Amtsgerichts München

  • Lesedauer: 2 Min.
In der Regel zahlen Krankenversicherungen nur für medizinisch notwendige Heilbehandlungen, nicht aber für altersbedingte Veränderungen.

Darauf verweist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) im Zusammenhang mit einer schon länger zurückliegenden Entscheidung des Amtsgerichts München (Az. 121 C 27553/12) vom 27. Dezember 2013.

Der Fall: Weil der Patient an Grauem Star, an Kurzsichtigkeit mit einer Hornhautverkrümmung und der bekannten Alterssichtigkeit litt, implantierte ihm sein Augenarzt sogenannte torische Multifokallinsen zum Preis von je 963 Euro. Diese Linsen behoben alle Augenprobleme des Mannes.

Die Krankenversicherung erstattete jedoch nur die Kosten für Einstärkenlinsen in Höhe von jeweils 200 Euro. Die darüber hinausgehende Behandlung sei medizinisch nicht notwendig gewesen sei. Einstärkenlinsen können einen einfachen Sehfehler ohne Hornhautverkrümmung ausgleichen. Der privat versicherte Mann klagte gegen seine Krankenversicherung. Er wollte die Kosten für die Multifokallinsen erstattet haben.

Das Urteil: Das Amtsgericht München sprach dem Mann die Kosten von 338 Euro für torische Intraokularlinsen zu, die sowohl den Grauen Star als auch die Kurzsichtigkeit beheben können. Die Implantation einer Monofokallinse kombiniert mit einer Brille wäre dagegen nicht ausreichend gewesen, da dadurch die Krankheit nicht geheilt würde.

Laut Versicherungsvertrag habe der Mann allerdings nur Anspruch auf eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit. Eine solche liege vor, wenn »nach ärztlichem Urteil ein anormaler, regelwidriger Körper- oder Geisteszustand« bestehe. Dazu zähle jedoch nicht die Alterssichtigkeit. Sie gehöre zum natürlichen Alterungsprozess des Menschen, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. DAV/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal