Genossenschaften vor dem Aus?

Ausschreibungspflicht für Windkraftanlagen könnte für Energiekooperativen teuer werden

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 3 Min.
Wenn 2016 die nächste Stufe der EEG-Novelle in Kraft tritt, könnte das für viele Energiegenossenschaften das Ende bedeuten. Bei Ausschreibungen können sie finanziell kaum mit Konzernen mithalten.

In den vergangenen Jahren haben die Energiegenossenschaften eine rasante Entwicklung genommen. 2006 machten sich die ersten Bürger in insgesamt acht Orten auf den Weg, ihre Stromversorgung auf der Basis regenerativer Energien weitgehend selbst in die Hand zu nehmen. Mittlerweile gibt es 772 derartige Genossenschaften mit durchschnittlich 169 Mitgliedern. Neben der Stromerzeugung sind einige auch im örtlichen Netzbetrieb und bei der Wärmeversorgung aktiv. Doch der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DRGV) befürchtet, dass diese Erfolgsstory bald ein Ende haben könnte.

Besonders im Bereich der Windkraft drohe den Genossenschaften das Aus, so der DRGV-Vorsitzende Eckhard Ott am Donnerstag in Berlin. Grund dafür sei die für das kommende Jahr geplante zweite Stufe der 2014 in Kraft getretenen Novelle der Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Diese sieht vor, dass neue Windkraftanlagen künftig per Ausschreibung in einem Wettbewerbsverfahren vergeben werden. Bislang galt das nur für Photovoltaikanlagen im freien Feld. Ausgeschrieben werden dabei bestimmte Stromerzeugungskapazitäten unter Beachtung der jeweiligen Standortbedingungen und technischen Voraussetzungen. Werden die vorgegebenen Bedingungen von mehreren Bietern erfüllt, entscheidet die Preiskalkulation, aus der sich die an den späteren Betreiber zu entrichtende Einspeisevergütung ergibt. Bislang konnten Anlagen direkt vergeben werden, die Vergütung erfolgte anhand der im EEG festgelegten Sätze. Ziel der Novelle ist es, sowohl den Ausbau der Windkraft (und anderer regenerativer Energieträger) präziser steuern zu können, als auch den Förderbedarf zu senken und damit die Verbraucher zu entlasten.

Die Genossenschaften befürchten, durch diese Rahmenbedingungen aus dem Markt gedrängt zu werden. Denn die Projektierung einer Windkraftanlage für ein derartiges Ausschreibungsverfahren koste in der Regel einen mittleren sechsstelligen Betrag, so Ott. Das Risiko für die kapitalschwachen Genossenschaften, an einer Ausschreibung teilzunehmen und anschließend »in die Röhre zu gucken«, sei viel zu groß, so Ott. Daher würden nur noch größere Akteure auf dem Energiemarkt zum Zuge kommen. Das bekräftigte auch Micha Jost, Vorstandsmitglied der Energiegenossenschaft Starkenburg in Südhessen. Er könne sich nicht vorstellen, auf der Jahresversammlung vor die 720 Mitglieder zu treten, um ihnen mitzuteilen, dass die geplanten Dividendenzahlungen komplett für eine erfolglose Bewerbung draufgegangen seien.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DRGV lehnt das Ausschreibungsverfahren daher prinzipiell ab, geht aber nicht davon aus, damit beim Wirtschaftsministerium durchzudringen. Daher wurde ein kostenneutrales Modell entwickelt, das auf der Basis der EEG-Novelle dennoch die Anbietervielfalt und die Ansätze einer bürgernahen dezentralen Stromversorgung sichern würde. Kleine und mittlere örtliche Unternehmen (KMU) bzw. Genossenschaften, die über nicht mehr als sechs Windkraftanlagen verfügen und im Vorjahr an maximal drei Ausschreibungen teilgenommen haben, sollen die in regulären Bieterverfahren ermittelten Preise übertragen bekommen und auf dieser Basis ihre projektierten Anlagen realisieren können. Dies würde nach Einschätzung des DRGV maximal 15 Prozent der auszuschreibenden Windstrommenge betreffen und sei konform mit europäischen und nationalen Richtlinien zur KMU-Förderung.

Derzeit beträgt der Anteil der Bürgergenossenschaften an der Gesamtstromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern rund ein Prozent. Doch gerade für die Akzeptanz vielerorts heftig umstrittener neuer Windkraftanlagen sei die direkte Beteiligung der Bürger ein wesentlicher Faktor, so Ott. Denn »wer auf ein Windrad schaut, soll auch den Nutzen davon haben«.

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