Nach den Bedürfnissen der Wirtschaft

Seit Jahren wird hierzulande über ein Einwanderungsgesetz gestritten. Die Union könnte bald ihre Blockade beenden

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 4 Min.
In der Einwanderungspolitik flammen alte Konflikte zwischen SPD und Grünen auf der einen sowie Konservativen auf der anderen Seite wieder auf. Der Streit begann mit der Einführung der Green Card.

Der Medienrummel um Harianto Wijaya war groß. Am 31. Juli 2000, also vor genau 15 Jahren, bekam der Indonesier die erste deutsche Green Card vom damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) überreicht. Der 25-jährige Diplom-Informatiker konnte dadurch eine Stelle bei dem Aachener Unternehmen AixCom antreten. Die Bundesregierung reagierte damals auf die große Nachfrage an Arbeitskräften in der wachsenden IT-Branche. Mit der Green Card sollte Fachkräften, die aus Staaten außerhalb der Europäischen Union stammen, die Arbeitsaufnahme in Deutschland ermöglicht werden. Die Migranten erhielten eine auf fünf Jahre befristete Aufenthaltsbewilligung und Arbeitserlaubnis.

Im Jahr 2004 lief die Green Card aus. Sie wurde nach jahrelangem politischen Streit durch ein Zuwanderungsgesetz ersetzt. Damals präferierten die im Bund regierenden Sozialdemokraten und Grünen ein Punktesystem. Nach einem Auswahlverfahren sollten Spitzenkräfte auch ohne den Nachweis eines Arbeitsplatzes nach Deutschland kommen. Die Punkte hätten die Zuwanderer beispielsweise für Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse und Bildungsstand erhalten. Ab einer bestimmten Punktzahl wäre die Bewerbung für eine Niederlassungserlaubnis möglich gewesen. Doch diese Pläne scheiterten an der damals den Bundesrat dominierenden Union.

Die Konservativen hatten seit der Einführung der Green Card gegen die Zuwanderung von Fachkräften Stimmung gemacht. Der damalige CDU-Oppositionsführer im nordrhein-westfälischen Landtag, Jürgen Rüttgers, forderte: »Kinder statt Inder.« Ähnliche Sprüche waren auch von der NPD (»Ob wir zeugen deutsche Kinder oder adoptieren Inder«) zu hören. Die Union konnte viele Forderungen gegen Rot-Grün durchsetzen. In dem Zuwanderungsgesetz, das 2005 in Kraft trat, war von gezielter Einwanderung keine Rede mehr. Stattdessen wurde ein Sammelsurium an Asylverfahrensgesetzen und Leistungen für Asylbewerber, über Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis verabschiedet.

In der nun erneut aufgeflammten Debatte über ein Einwanderungsgesetz bekräftigen SPD und Grüne ihre alten Forderungen und machen sich dabei Argumente von Unternehmen zu eigen. Dagegen gibt es in Teilen der Union noch immer Ressentiments gegenüber Einwanderern. Doch die CDU hat sich in den vergangenen Jahren teilweise verändert. Einflussreiche Christdemokraten, die als wirtschaftsnah gelten, zeigen inzwischen Sympathien für rot-grüne Forderungen. Zwischen ihnen und rechtskonservativen Vertretern der Union, die Veränderungen in der Einwanderungspolitik ablehnen, dürfte es deswegen bald zu heftigen Auseinandersetzungen kommen. Die CDU will sich auf ihrem Bundesparteitag im Dezember zu dieser Frage positionieren.

Aus einer anderen Perspektive werden das Punktesystem und vergleichbare Regelungen von der LINKEN abgelehnt. Sie kritisiert, dass dadurch Menschen als nützlich, unnütz oder gar schädlich eingeteilt werden. Die Oppositionspartei bewertet dies als »Nützlichkeitsrassismus«, der rechtspopulistischen Ressentiments neue Nahrung gebe. Sie fordert, dass ein Einwanderungsgesetz sozial gerecht ausgestaltet werden müsse.

Bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte sollte auch die Blue Card eine zentrale Rolle spielen. Mit ihr wurde 2012 eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die damit verbundenen Ziele sind mit denen der Green Card identisch. Die Blue Card ist auf ein bis vier Jahre befristet. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, muss der Zuwanderer nachweisen, dass er jährlich mindestens 48 400 Euro in der erwarteten Beschäftigung verdient. Bei sogenannten Mangelberufen liegt die Grenze bei knapp 38 000 Euro. Mangelberufe sind Naturwissenschaftler, Architekten, Ärzte, Ingenieure sowie akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Weil etwa qualifizierte Beschäftigte in der IT-Branche zumeist ein deutlich höheres Gehalt bekommen, warnten Gewerkschaften vor Lohndumping durch die Blue Card. Ähnlich hatten sie sich auch zur Green Card geäußert.

Die Blue Card wird jedoch kaum genutzt. Bis Ende des Jahres 2013 hatten nur 7000 Menschen mit dieser Karte eine Stelle in Deutschland angetreten. Bald könnte die Blue Card dafür genutzt werden, dass hochqualifizierte Asylbewerber hierzulande leichter eine Arbeit aufnehmen können. Doch auch in dieser Frage sind ideologische Gräben zwischen SPD und Grünen sowie Teilen der Union sichtbar. Letztere werden aber nicht nur innerhalb der eigenen Partei, sondern inzwischen auch von Wirtschaftsverbänden unter Druck gesetzt. Denn viele Unternehmen würden gerne schnell Flüchtlinge, die beispielsweise über ein Diplom verfügen, bei sich einstellen. Gesetzliche Hürden hindern sie aber daran.

Wegen der niedrigen Mindestverdienstgrenze und der zeitlichen Befristung gilt die Blue Card als nicht sonderlich attraktiv. Auch die Green Card war aus diesen Gründen kein großer Wurf. Knapp 18 000 Menschen nutzten sie in vier Jahren. Die angepeilte Grenze lag bei 20 000. Nach ihrer Zeit in Deutschland sind viele Beschäftigte weitergezogen. Auch Harianto Wijaya war in seine Heimat zurückgekehrt, nachdem seine Green Card ausgelaufen war. In Indonesien gründete der Mobilfunkexperte eigene Unternehmen. Die »FAZ« hatte ihn einst gefragt, warum er nicht in Deutschland geblieben sei. »Natürlich habe ich mit dem Gedanken gespielt, mich dauerhaft hier niederzulassen, aber alles in allem war mir die Lage zu unsicher«, antwortete Wijaya. Während in Deutschland noch über ein Einwanderungsgesetz gestritten wird, sind andere Länder längst weiter, wenn es um die Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen geht. In den USA gibt es die Green Card unbefristet.

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