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Palästinensermädchen darf in Rostock bleiben

  • Lesedauer: 1 Min.

Rostock. Das durch ihre Tränen während einer Diskussion mit Bundeskanzlerin Angela Merkel im Juli bekanntgewordene Palästinensermädchen Reem hat Chancen auf ein Bleiberecht in Deutschland. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag erfuhr, haben das 14-jährige Mädchen und ihr Vater zunächst eine bis März 2016 befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese Erlaubnis werde halbjährlich überprüft. Es sei davon auszugehen, dass die Behörden bei den kommenden Prüfungen zu keinem anderen Ergebnis kommen werden. Die endgültige Klärung erfolge spätestens zum März 2017, heißt es weiter. In den Amtsstuben herrsche Optimismus, dass am Ende eine gesicherte Existenz für Reem und ihre Familie stehen werde. dpa/nd

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