Gläubigerschutz für Staaten

Mehrheit in der UNO stimmt für Eckpunkte eines internationalen Insolvenzrechts

Ein Insolvenzrecht für Staaten nimmt Konturen an. Ob die UN-Entscheidungen aber jemals realisiert werden, bleibt die große Frage.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat mit großer Mehrheit neun grundlegende Prinzipien für den Umgang mit Staatsschulden verabschiedet. Insgesamt votierten 136 der 193 UN-Mitgliedsländer für die Initiative, die vor allem von den Entwicklungsländern der Gruppe der 77 (G77) getragen wird. Auf Drängen Argentiniens hatten sich die Vereinten Nationen schon vor einem Jahr für ein Insolvenzrecht ausgesprochen und eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die neun Eckpunkte vorlegte. Westliche Staaten - vor allem aus der EU - boykottierten den Prozess, blieben den Verhandlungen fern und enthielten sich nun bei der Abstimmung.

Im Zentrum des Vorschlags der Arbeitsgruppe steht die staatliche Souveränität, über den Beginn eines Um- oder Entschuldungsprozesses oder Insolvenzverfahrens mit Gläubigerschutz selbst zu bestimmen. Im weiteren Verlauf sollten alle Gläubiger gleich behandelt werden. Das Verfahren selbst soll transparent und unpart...


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