Entlastung für die »Zahlmeister«

Sachsen-Anhalts Gesetz zur Kinderbetreuung ist teilweise verfassungswidrig

  • Hendrik Lasch, Dessau
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Kommunen in Sachsen-Anhalt müssen vom Land mehr Geld für die Kinderbetreuung bekommen. Das entschied das Verfassungsgericht des Landes. In anderen Punkten blieb eine Klage erfolglos.

Mit dem derzeitigen Gesetz zur Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt sehen sich die Städte und Gemeinden »in die Rolle als alleiniger Zahlmeister« gedrängt. So formulierte es deren Anwalt Johannes Dietlein im Juni in einer Verhandlung vor dem Verfassungsgericht in Dessau-Roßlau. Die Kommunen tragen, gemeinsam mit den Eltern, den Teil der Kosten, den Zuschüsse von Land und Landkreisen nicht decken. Für die Planung der Kinderbetreuung sind seit einer Anfang 2013 von der CDU/SPD-Koalition beschlossenen Gesetzesänderung aber die Landkreise zuständig. Das wollten sich 63 der 122 Kommunen Sachsen-Anhalts nicht gefallen lassen - und riefen das Gericht an.

Die Verfassungsrichter haben nun ihr Urteil gesprochen und den Kommunen zumindest in Teilen Recht gegeben. Sie erachten jenen Paragraf als verfassungswidrig, der den kommunalen Anteil an den Kosten festlegt. Mit dieser Neuregelung seien den Kommunen neue Pflichten auferlegt worden, ohne das...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.