Vermieter informieren und Versicherung prüfen

Wohnungstausch

Wohnungstausch wird als Reisemöglichkeit attraktiv. Wohnung, Mobiliar und Wertgegenstände einem Fremden anzuvertrauen, birgt auch Risiken.

Sogenannte Tauschverträge, wie sie Wohnungstauschportale auch empfehlen, sind rechtliche bindend, sagt Rechtsanwältin Anke Haug, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Wer seine Wohnung mit anderen tauscht, sollte alle relevanten Details im Tauschvertrag regeln. Etwa, ob der Tauschpartner persönliche Gegenstände des Wohnungsinhabers wie den Inhalt von Schränken und Regalen benutzen darf.; wann An- und Abreise ist, wie die Schlüsselübergabe abläuft, ob der Partner sich an Telefon- und Energiekosten beteiligt.

Macht der Tauschpartner in der Wohnung des anderen etwas kaputt, ist er für den Schaden haftbar - es gelten die gleichen Regeln ...


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